Mechanische
Rheologische
Wärmeform-
beständigkeit
Thermische Analyse
Physikalische
Elektrische
Brand
Brennbarkeit
UL 94 HB
Brennbarkeit
UL 94 V
Brennbarkeit
UL 94-5V
LOI
Elektrische
Zündquelle
Aschegehalt
Thermische Alterung
Bewitterung
Optische
Chemikalien-
beständigkeit
Schwindung

Glühdraht
Glühdrahtprüfung

Normen:
(IEC) DIN EN 60695-2-12 (GWFI)
(IEC) DIN EN 60695-2-13 (GWIT)
(IEC) DIN EN 60695-2-11 (Enderzeugnis)
oder entsprechende Normen

Glühdraht

Prüfeinrichtung:

GWFI (Glow-wire-flammability-Test)

Diese Prüfung dient zur Ermittlung der Glühdrahtflammbarkeitszahl.

Vorbehandlung:
48 h/23 °C/50 % rel. Luftfeuchte.



Prüftemperaturen °C:
550
600
650
700
750
800
850
900
960
Einwirkdauer:30 s

Prüfkriterium an drei aufeinander folgenden Probekörpern einer Dicke:



a) Höchste Temperatur, bei der Flammen oder Glühvorgänge innerhalb von 30 s nach Entfernen des Glüdrahtes erlöschen.
b) Weiterhin darf sich die unter dem Prüfling angeordnete Unterlage aus Seidenpapier nicht entzünden.
c) Es gibt keine Entzündung des Prüflings.


GWIT
(Glow-wire-ignitability-Test)

Diese Prüfung dient zur Ermittlung der Glühdrahtentzündungstemperatur.

Vorbehandlung:
48 h/23 °C/50 % rel. Luftfeuchte.



Prüftemperaturen °C:
500
550
600
650
700
750
800
850
900
960
Einwirkdauer:30 s

Prüfkriterium an drei aufeinander folgenden Probekörpern einer Dicke:

Die höchste Temperatur der Glühdrahtspitze, bei der während der Einwirkdauer keine Entzündung verursacht wird (Entzündung, die länger als 5 s bestehen bleibt).
Die Glühdrahtentzündungstemperatur ist die Temperatur, die um 25 °C höher (zwischen 900 °C und 960 °C um 30 °C höher) ist als die höchste Temperatur der Glühdrahtspitze.


Enderzeugnis 

Diese Prüfung dient zur Ermittlung der Entflammbarkeit von Enderzeugnissen.

Vorbehandlung:
24 h/23 °C/50 % rel. Luftfeuchte.



Prüftemperaturen °C:
550
650
750
850
960
Einwirkdauer:30 Sekunden

Prüfkriterium:



a) Keine Flammenbildung oder kein Glühen.
b) Flammen oder Glühvorgänge erlöschen innerhalb von 30 s nach Entfernen des Glühdrahtes.
c) Keine Entzündung des Seidenpapiers, das als Unterlage verwendet wurde.